Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vollkaufleute
1. Impressum
Die Firma projektor.at Präsentationstechnik GmbH betreibt den virtuellen Shop "www.beamer.at".
projektor.at Präsentationstechnik GmbH
Slamastraße 29, Haus 1, 1. Stock, Top 4
A-1230 Wien
Telefon +43-(0)1-617 62 6720
Telefax +43-(0)1-617 62 679
e-mail: sales@projektor.at
Bankverbindung:
Raiffeisenbank Region Altheim Bezirksstelle Rossbach
BLZ: 34030 Knt. Nr.: 719013
Swift Code: RZOOAT2L030
IBAN Code: AT203403000000719013
UID Nummer: ATU 61885838
Infos, Datenauskünfte und Beschwerden: shop@projektor.at
Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer Wien/ Sparte Handel/ Gremium "Handel mit Computern und Bürosystemen"
Aufsichtsbehörde: Magistratisches Bezirksamt des XXIII. Bezirkes
Firmenbuchnummer: 265863a
Firmengericht: Handelsgericht Wien
Rechliche Vorschriften: Gewerbeordnung Infos unter www.ris.bka.gv.at
Medieninhaber, Herausgeber und Verleger: projektor.at Präsentationstechnik GmbH
Geschäftsführer: Manfred Weissenbrunner und Ing. Max Haidenthaler
Adresse: siehe obige Adresse
Unternehmensgegenstand: Planung, Verkauf und Verleih von Präsentationstechnischen Geräten bzw Anlagen wie Projektoren, Beamer, Leinwände, Digital Whiteboards, etc.+
1.1 Für den Geschäftsverkehr zwischen beamer.at - projektor.at Präsentationstechnik GmbH, im folgenden Auftragnehmer genannt und dem Auftraggebers gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Diese Bedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mit projektorlampen.at - Manfred Weissenbrunner Präsentationstechnik, auch wenn darauf nicht besonders Bezug genommen wird. Gegenteilige Erklärungen des Auftraggebers sind rechtsunwirksam , auch wenn sie unwidersprochen bleiben. Der Auftraggebers unterwirft sich diesen Bedingungen, wenn nicht auf andere Weise, jedenfalls durch Annahme der Ware. Die automatisierte Zusendung der Bestätigung an den Auftraggebers gilt nicht als eine Annahme der Bestellung unsererseits.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen oder Nebenabreden dazu bedürfen der Schriftform. Derartige Änderungen gelten jedoch jeweils nur für das Rechtsgeschäft, für welches sie vereinbart werden und gelten weder rückwirkend noch für weitere Geschäfte.
1.3 Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind.
1.4 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen.
1.5 Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer innerhalb der Annahmefrist entweder eine schriftliche Auftragsbestätigung sendet oder die bestellten Vertragsgegenstände liefert.
1.6 Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
1.7 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle fehlerhafter Preisdarstellung im Webshop unter Hinweis auf diesen Umstand vom Vertrag zurückzutreten oder dem Auftraggebers ein anderes Angebot mit dem korrekten Preis zu machen.
2.0 Lieferung
2.1 Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
2.2 Teillieferungen sind möglich.
2.3 Beantstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen und Auftragnehmer schriftlich, spätestens jedoch binnen 8 Tagen, vorzubringen.
2.4 Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten, die aus Gründen notwendig werden, die in der Spähre des Auftraggebers liegen, gehen zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers und gelten als Ablieferung.
2.5 Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungs- und Lieferverpflichtung des Auftragnehmers, insbesondere angemessene Lieferfristüberschreitungen, gelten vom Auftraggeber als vorweg genehmigt.
2.6 Angekündigte Liefertermine gelten, wenn kein Fixgeschäft vereinbart worden ist, als bloß annähernd geschätzt. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Spähre des Auftragnehmers oder dessen Unterlieferanten entbinden den Auftragnehmer von der Einhaltung der veinbarten Lieferzeit.
2.7 Betriebs- und Verkehrsstörung und nicht ordnungsgemäße Lieferung von Unterlieferanten gelten auch als höhere Gewalt und befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung oder nach Wahl des Auftragnehmers auch endgültig von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass dem Auftraggeber Ansprüche aufgrund des Rücktrittes durch den Auftragnehmer entstehen.
2.8 Wird der angegebene Liefertermin um mehr als 30 Tage überschritten, ist der Auftraggeber berechtigt, nach Setzung einer weiteren mindestens 90-tägigen Nachfrist mittels eingeschriebenen Brief vom Vertrag zurückzutreten. Auch der Auftragnehmer kann zurücktreten, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt, Arbeitskonflikte oder sonstige, durch den Auftragnehmer unabwendbare Hindernisse, wie beispielsweise Transportunterbrechungen oder Produktionseinstellungen, unmöglich wird. In beiden Fällen ist der Auftragnehmer nur zur zinsenfreien Rückerstattung empfangener Anzahlung verpflichtet.
2.9 Dem Auftragnehmer steht es frei, die Art der Versendung der Ware und das Transportmittel auszuwählen.
2.10 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
3.0 Preise
3.1 Die genannten Preise gelten exklusive Transport-, Versicherungs-, Installations- und Aufstellungskosten und enthalten keine Umsatzsteuer. Diese Kosten werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.2 Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro.
3.3 Für die Berechnung der Preise sind jeweils die am Tage der Lieferung gültigen Preise maßgebend.
3.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle fehlerhafter Preisdarstellung in Webshops unter Hinweis auf diesen Umstand vom Vertrag zurückzutreten oder dem Käufer ein anderes Angebot mit dem korrekten Preis zu machen.
4.0 Zahlung
4.1 Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, umgehend nach Lieferung.
4.2 Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei im voraus fällig.
4.3 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
4.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen, oder Bemängelungen zurückzuhalten.
4.5 Bei dem Auftragnehmer einlangende Zahlungen tilgen zuerst Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, die vorprozessualen Kosten, wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.
4.6 Bei Zahlungsverzug werden vom Auftragnehmer Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte entsprechend fällig zu stellen.
5.0 Eigentumsrecht
5.1 Die gelieferten Maschinen und Zubehörteile bleiben bis zur restlichen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat für diese Zeit für die ordnungsgemäße Instandhaltung (Wartung und Reparatur) auf seine Kosten zu sorgen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vor restloser Bezahlung gelten als ausgeschlossen.
5.2 Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht ordungsgemäß nach, so ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt, sein Eigentum auf Kosten des Auftraggebers zurückzuholen, zu dessen Herausgabe sich der Auftraggeber verpflichtet.
5.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den solcher Art erzielten Erlös gesondert zu verwahren und unverzüglich an den Auftragnehmer abzuführen.
5.4 Sollte die Ware gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Auftragnehmer innerhalb von drei Tagen zu verständigen und dem Auftragnehmer sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechts erforderlichen Informationen zu erteilen.
5.5 Falls Dritte auf die noch im Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers stehende Ware zugreifen bzw. Ansprüche geltend machen, verpflichtet sich der Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass diese Ware im Eigentum des Auftragnehmers steht.
5.6 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch den Auftragnehmer stellt keinen Vertragsrücktritt durch den Auftragnehmer dar.
6.0 Kostenvoranschlag
6.1 Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.
6.2 Alle Anbote sind freibleibend. Die Kosten für die Erstattung eines Kostenvoranschlages, sofern solche auflaufen, werden dem Auftraggeber verrechnet.
7.0 Mahn- und Inkassospesen
7.1 Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche von ihm aufgewendeten, vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros, zu refundieren.
7.2 Sofern der Auftragnehmer des Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Auftraggeber pro erfolgter Mahnung, Mahnspesen und Verzugszinsen zu bezahlen.
8.0 Gewährleistung, Garantie und Haftung
8.1 Tritt bei der gelieferten Ware ein Mangel auf, kann der Auftraggeber vorerst nur die Verbesserung oder den Austausch der Ware verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Auftragnehmer, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Ware, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Verbesserung oder den Austausch nach Übergabe der Ware durch den Auftraggeber in angemessener Frist durchzuführen.
8.2 Sind sowohl die Verbesserung, als auch der Austausch unmöglich oder für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so der Auftraggeber das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Das selbe gilt, wenn der Auftragnehmer die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Auftraggeber mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären und wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Auftragnehmers liegenden Gründen, unzumutbar sind.
8.3 Es wird verinbart, dass der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung bei beweglichen und unbeweglichen Sachen im Sinne des §933 ABGB binnen sechs Monaten gerichtlich geltend machen muss. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte nach dem KSchG.
8.4 Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und Zubehör sowie Reparaturen infolge nicht Eingriffe Dritter.
8.5 Über den Gewährleistungsrahmen hinaus können zusätzliche Garantieleistungen bestellt werden. Auch für diese Leistungen gelten die gegenständlichen Bedingungen. Für den Fall einer derartigen Garantie erklärt der Auftragnehmer, dass durch diese Garantie das Gewährleistungsrecht des Auftraggebers nicht eingeschränkt wird.
9.0 Aufrechnung
9.1 Eine Aufrechnung von behaupteter Gegenforderungen des Auftraggebers gegen Ansprüche des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenforderung ist gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt worden.
10.0 Höhere Gewalt
10.1 Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Spähre des Auftragnehmers entbinden diesen von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen. Betriebs- und Verkehrsstörungen im Bereich des Auftraggebers gelten auch als höhere Gewalt und befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von der zu erbringenden Leistung, ohne dass dem Auftraggeber dadurch Ansprüche auf Preisminderung entstehen.
11.0 Produkthaftung
11.1 Regreßforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Spähre des Auftragnehmers verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet.
12.0 Gerichtsstand und anwendbares Recht
12.1 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen.
12.2 Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers vereinbart.
12.3 Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
12.4 Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.
13.0 Datenschutz und Adressänderung
13.1 Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages vom Auftragnehmer automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden können.
13.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
14.0 Schlussbestimmungen
14.1 Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten unsere eigenen Geschäftsbedingungen für Endverbraucher.
14.2 Änderungen der Adresse des Auftraggebers hat dieser unverzüglich dem Auftragnehmer bekanntzugeben.
14.3 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird hiedurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die Geschäftsbedingungen sind auch als PDF-Dokument unter http://www.beamer.at/media/AGB_beamer_at.pdf verfügbar.
Zusätzliche AGB für Rechnungs- & Ratenkauf